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Die EU-Kommission hat heute in letzter Minute die Änderungen am EEG vom 25.02.2025 beihilferechtlich genehmigt.
Das ist beschlossen – die wichtigsten Punkte
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Höheres Ausschreibungsvolumen: 2025 insgesamt 1.300 MW; für die Oktoberausschreibung sind laut BNetzA 813 MW vorgesehen.
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Mehr Flex-Anreiz: 100 €/kW installierter Leistung als Flexibilitätszuschlag.
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Neues Regime: Strengere Flex-Anforderungen und ein neues Vergütungssystem für Biogasanlagen.
Was das ermöglicht
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Kurzfristig können ~3 GW flexible Biogas-Kraftwerksleistung aufgebaut werden – wichtig für Versorgungssicherheit im Stromsektor und klimafreundliche Wärme im ländlichen Raum.
Wo nachgeschärft werden sollte
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Systematik prüfen: Perspektivisch Umstellung auf ein Strommengenmodell, um mehr Anlagen mitzunehmen.
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Planbarkeit: Kontinuität der Ausschreibungsvolumina, damit Projekte sicher angeschoben werden können.
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Netzanschluss: Beschleunigung und verlässliche Verfahren – Anschlussverweigerungen bremsen die Umsetzung.
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Übergangslösung: Besonders Anlagen mit Erstinbetriebnahme 2004/2005 brauchen schnelle, befristete Überbrückungshilfe (de-minimis-kompatibel), da sie die neuen Anforderungen in der Kürze der Zeit oft nicht schaffen.
Was bedeutet das für Betreiber?
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Jetzt prüfen: Teilnahme an der Oktoberausschreibung (Volumen 813 MW) – Fristen und Unterlagen klären.
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Flex-Fit checken: Fahrweise, Speicher, BHKW-Auslegung und Flex-Nachweise auf Stand bringen.
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Strategie wählen: Bestandsanlage (12 Jahre) vs. Neuanlage (20 Jahre) unter EEG 2025 vergleichen.
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Netz & Wärme: Netzanschluss frühzeitig anstoßen; Wärmekonzept (Senken, Preise, Speicher) absichern.
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Fördermix: EEG-Erlöse, Flexzuschlag, BEW/BAFA u. a. sauber kombinieren.
Energiefalken – Unterstützung aus einer Hand
Wir helfen bei Ausschreibungsvorbereitung, Speicherkraftwerkskonzept, Wärmekonzept und Wirtschaftlichkeitsrechnung – inklusive Szenarien für Übergangsoptionen.
Kontakt: 0160 95085569 · y.topal@energiefalken.de